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Teilnahmebedingungen

für die Promotion-Aktion „So starten Berliner. Mit 10 x 2025 € Startguthaben.“ der Berliner Sparkasse

§ 1 Veranstalter und Gegenstand der Aktion

(1) Veranstalter der Promotion-Aktion „So starten Berliner. Mit 10 x 2025 € Startguthaben“ ist die Berliner Sparkasse – eine Niederlassung der Landesbank Berlin AG (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

(2) Die Aktion findet am 26. Januar 2025 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Berlin statt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) ihren Wohnsitz in Berlin haben oder der Sitz der Arbeits- oder Ausbildungsstätte, Schule, Universität o. ä. ist in Berlin.
c) Voraussetzung für die Auszahlung des Gewinns ist das Führen eines eigenen Girokontos bei der Berliner Sparkasse bis spätestens am 31.03.2025, vgl. im Übrigen auch unter § 4 (4).

(2) Ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse kann eröffnet werden:

a) in einer der Filialen der Berliner Sparkasse,
b) über das Internet auf der Website der Berliner Sparkasse,
c) über das KontaktCenter der Berliner Sparkasse.


(3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

a) Mitarbeitende der Berliner Sparkasse,
b) deren Angehörige.

§ 3 Durchführung der Aktion

(1) Die Aktion umfasst fünf Stationen in Berlin mit unterschiedlichen Herausforderungen in den Bereichen:

• Wissen
• Geschicklichkeit
• Geduld
• Glück
• Schnelligkeit


(2) Die Aktionsstationen befinden sich an den folgenden Standorten:

a) Museum für Naturkunde, Invalidenstraße 43, 10115 Berlin
b) Opernkasse, Komische Oper Berlin, Unter den Linden 41, 10117 Berlin
c) Max-Schmeling-Halle, Am Falkplatz 1, 10437 Berlin
d) ALEXA Berlin, Grunerstraße 20, 10179 Berlin
e) Uber Arena, Uber Platz 1, 10243 Berlin


(3) Jeder Teilnehmende ist berechtigt, an jeder Station einmal teilzunehmen.


(4) Pro Station werden zwei Gewinner ermittelt (Erst- und Zweitplatzierte). Erzielt ein Teilnehmer an mehreren Stationen die höchste Punktzahl oder beste Zeit, rückt der nächstplatzierte Teilnehmer nach.

Gehört ein Teilnehmender an mehreren Stationsorten zu den Gewinnern, rückt der oder die Nächstplatzierte nach, wobei der Mehrfachgewinner dann nur in der in der Reihenfolge des Absatz 2 zuerst genannten Aktionsstation gewinnt und in den weiteren, nachfolgenden Aktionsstandorten dann gestrichen wird.


(5) Jeder Teilnehmende kann nur einmal das Startguthaben gewinnen.

§ 4 Gewinn und Gewinnausschüttung

(1) Es werden insgesamt 10 Startguthaben im Wert von jeweils 2.025,00 EUR (in Worten: zweitausendfünfundzwanzig Euro) vergeben.


(2) Der Gewinn ist:

a) nicht übertragbar,
b) nicht in bar auszahlbar.


(3) Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse. Eine Überweisung auf Girokonten anderer Bankinstitute ist nicht möglich.


(4) Im Falle eines Gewinns ist die Voraussetzung für die Auszahlung das Führen eines eigenen Girokontos bei der Berliner Sparkasse bis spätestens am 31.03.2025. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Gewinner oder die Gewinnerin über kein eigenes Girokonto bei der Berliner Sparkasse verfügen, geht der Gewinn an den Nächstplatzierten aus dem jeweiligen Standort, soweit dieser seinerseits über ein eigenes Girokonto bei der Berliner Sparkasse verfügt oder binnen einer Frist von 10 Tagen nach Gewinnmitteilung eröffnet. Der Gewinnanspruch des ursprünglichen Gewinners verfällt in diesem Fall.


(5) Jeder Teilnehmende kann nur einmal das Startguthaben gewinnen.


(6) Haben mehrere Personen dasselbe Gewinnergebnis erzielt, so wird der Gewinner per Losverfahren ermittelt.

§ 5 Datenerfassung und -verarbeitung

(1) Die Teilnehmer erklären sich mit der Erfassung folgender personenbezogener Daten vor Ort einverstanden:

• Name
• Adresse
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse


(2) Der Username des Teilnehmers (dies kann auch ein frei gewählter Name sein) wird auf der Website www.startguthaben2025.de in einer Highscore-Liste veröffentlicht.


§ 6 Bild- und Filmaufnahmen

(1) Während der Veranstaltung werden Bild- und Filmaufnahmen angefertigt.


(2) Diese Aufnahmen werden für:

a) die Nachberichterstattung,
b) Werbezwecke des Veranstalters, verwendet.


(3) Das Einverständnis zur Nutzung gilt als erteilt, sofern nicht vor Ort ausdrücklich widersprochen wird.


§ 7 Ausschluss von der Teilnahme

(1) Bei Manipulation oder unfairen Praktiken erfolgt der sofortige Ausschluss von der Aktion.


(2) Der Veranstalter behält sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und einen Ausschluss nachträglich auszusprechen. 


§ 8 Gewinnermittlung und -benachrichtigung

(1) Die Ermittlung der jeweiligen Gewinner erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Ende der Aktion, vgl. § 1 (2).


(2) Die Gewinner werden unverzüglich benachrichtigt. Sofern der Gewinner oder die Gewinnerin vor Ort ist, erfolgt die Benachrichtigung zusätzlich persönlich. Die Benachrichtigung erfolgt bei nicht Anwesenheit per E-Mail oder telefonisch an die vom Teilnehmenden angegebene Kontaktadresse.


(3) Der Gewinnanspruch verfällt, wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung meldet.


§ 9 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Aktion.


(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Gewinnzustellung erforderlich ist.


(3) Nach Abschluss der Aktion werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.


(3) Es gelten im Übrigen die Vorgaben der DSGVO.


§ 10 Vorzeitige Beendigung der Aktion

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion bei Vorliegen wichtiger Gründe ohne Vorankündigung zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden.


§ 11 Rechtsweg

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 12 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 20.01.2025
Berliner Sparkasse – eine Niederlassung der Landesbank Berlin AG